Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Bauer und Trummer GmbH (New Media AV)
Stand: November 2024
1 Allgemeines - Geltungsbereich
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht eine anderslautende ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wurde.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der ICC herausgegebenen Incoterms in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
- Nebenabreden, abweichende Vereinbarungen sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail,) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise bleiben unberührt.
2 Angebot, Bestellung und Beschaffenheit
- Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote sind, wenn nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt, stets freibleibend, verstehen sich also als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots. Eine Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Kunde ist an sein Angebot zwei Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Annahme des Angebots zustande. Diese kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen. spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
- Vereinbarungen über die Beschaffenheit werden unsererseits nur schriftlich getroffen.
3 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
- An den Vertragsprodukten inkl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an der Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte der Hersteller/Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Vertragsprodukten dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.
- Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
4 Lieferung, Gefahrübergang und Verzug
- Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben maßgeblich.
- Sofern unsere schriftlichen Angaben nicht abweichen, ist Lieferung ab Lager Bauer & Trummer vereinbart, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die vom Kunden zu übernehmenden Kosten umfassen insbesondere die Kosten des Transports sowie die Verlade-, Entlade- und Verpackungskosten. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen.
- Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, übernimmt der Kunde unsere Rücknahmeverpflichtungen gemäß § 15 Abs.1 VerpackG und stellt die Rücknahme sowie die fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung der unter § 15 Abs.1 VerpackG aufgeführten Verpackungsarten sicher. Die entstehenden Kosten für Rücknahme und Verwertung sind durch den Kunden zu tragen.
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wir kommen in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von uns verschuldet ist, die Leistung fällig ist und uns der Kunde erfolglos eine schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.
- Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten/Zulieferer eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Gleiches gilt bei einem Streckengeschäft. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lager- und Aufbewahrungskosten) zu verlangen. Die Lagerkosten werden ab dem Zeitpunkt fällig, an dem die Ware zur Verfügung steht und abrufbereit ist. Gleiches gilt für sonstige, uns entstandene Mehraufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und zur Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt.
5 Preise und Zahlung
- Sofern im Einzelfall (z.B. in Form der Auftragsbestätigung) nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, zuzüglich Umsatzsteuer, Energiepauschale sowie beim Versendungskauf Kosten für Transport ab Lager, Verpackung und einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
- Wie behalten uns das Recht vor, unsere Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht bzw. eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenveränderungen eintreten, z.B. aufgrund von Preiserhöhungen bzw. -absenkungen unserer Lieferanten und Spediteure, Wechselkursschwankungen oder Gesetzesänderungen mit monetären Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von uns die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Wir werden bei der Ausübung unseres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen
- Der Kaufpreis ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, 10 Tage ab Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Abnahme der Ware ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Während des Verzugs sind wir – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.
- Tilgungen des Kunden erfolgen, auch beim Vorliegen anders lautender Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen ältere Schulden. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, so sind wir berechtigt, die Leistung nur Zug-um-Zug durchzuführen, die Stellung einer angemessenen Sicherheit zu verlangen oder nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung – ggf. nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB).
6 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur Begleichung des vollständigen Kaufpreises vor. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung (gesicherte Forderungen) zwischen uns und dem Kunden vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Waren - solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist - pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend, mindestens jedoch in Höhe des Kaufpreises, zu versichern.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Waren auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Waren heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Bei Nichtzahlung des Kunden machen wir diese Rechte nur geltend, wen wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und/oder zu verarbeiten. Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Verarbeitung der Waren tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Kunden vorliegt. Ist dies der Fall, sind wir berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, erwerben wir einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich durch den Kunden für uns verwahrt. Die oben unter 6.5 vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.
- Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.
7 Gewährleistung
- Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserem Internetauftritt) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware, gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
- Bei der vom Kunden zusammen mit der Ware erworbenen Garantie handelt es sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, um eine Herstellergarantie bzw. um eine durch den Hersteller gegen Entgelt gewährte Erweiterung seiner Garantie, die von uns lediglich an den Kunden vermittelt wurde. Eine durch uns abgegebene Verkäufergarantie liegt nur dann vor, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wurde.
- Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. vorstehend Ziff. 7.1 ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.
- Wir haften nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt außerdem voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen sowie erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei der Anlieferung erkennbarer Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus vollständig auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken. Wenn wir auf Aufforderung des Kunden Ware unmittelbar an einen Dritten liefern (sog. Streckengeschäft), verpflichtet sich der Kunde, den Dritten über die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB zu informieren. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Ein- und Ausbaukosten“).
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie angehalten, vor unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den Kunden hierbei unterstützen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns bleiben davon jedoch unberührt. Sie werden insbesondere nicht durch etwaige Herstellergarantien eingeschränkt.
- Ist die gelieferte Sache mangelhaft, treffen wir unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen die Entscheidung, ob die mangelhafte Ware durch Beseitigung des Mangels nachgebessert oder Ersatz in Form einer mangelfreien Sache geliefert wird. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
- Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder die Deinstallation mangelhafter Sachen, noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich zu diesen Leistungen nicht verpflichtet waren.
- Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde - unbeschadet seiner Rechte aus Ziffer 8 - nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde, die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
- Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt und wusste der Kunde dies oder hätte es erkennen können, sind wir berechtigt, vom Kunden Ersatz der aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten zu verlangen.
- Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB).
8 Haftung und Verjährung
- Wir haften für die Verletzung von vertraglichen wie außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.
- Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung) nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
- Die nach diesen AGB geltenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel bestehen, berechtigen den Käufer nur zum Rücktritt oder zur Kündigung, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
- Die Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren, abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme und wenn eine solche nicht vereinbart, wurde ab Ablieferung.
- Die vorstehenden Verjährungsfristen aus dem Bereich des Kaufrechts gelten, mit Ausnahme der Regelungen unter Ziffer 8.2. und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, ebenfalls für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Dieses gilt nicht, wenn die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde.
9 Nutzung und Schutz von Zugangsdaten
- Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten für den Webshop geheim zu halten und unbefugten Dritten diese nicht zugänglich zu machen. Der Kunde haftet für einen ihm zu vertretenden Missbrauch der Zugangsdaten unter der Maßgabe der Ausführungen im Abschnitt 8 „Haftung und Verjährung“ dieser Bedingungen.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, falls er den Verdacht hat, dass unbefugte Dritte Zugang zu seinen Zugangsdaten erlangt haben könnten.
- Im Falle eines Verdachts auf Missbrauch oder unbefugte Verwendung der Zugangsdaten behalten wir uns das Recht vor, das Kundenkonto vorübergehend zu sperren oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit des Kontos zu gewährleisten.
10 Rücksendungen
- Rücksendungen müssen durch den Kunden angemeldet werden. Rücksendungen haben, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Werktagen ab Retourenanmeldung frei Haus zu erfolgen und werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Die konkrete Adresse für die Rücksendung wird im Rahmen des Retourenprozesses mitgeteilt. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung die Eingangsbestätigung der Retourenanmeldung beiliegt. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. Bei Rücksendungen, bei welchen keine Mangelhaftigkeit im Sinne des BGB besteht, insbesondere im Falle von unrechtmäßigen Annahmeverweigerungen, behalten wir uns vor, eine Wiedereinlagerungspauschale von mindestens 10% des Warenwertes zu berechnen.
11 Export
- Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Produkten, ist er verpflichtet, die jeweils gültigen Außenwirtschaftsvorschriften, insbesondere US-amerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbestimmungen, einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Produkten, einzeln oder in systemintegrierter Form, entgegen diesen Bestimmungen ist untersagt.
- Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus und nach den US-Bestimmungen beim US Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington DC 20320, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden, in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Wir haben keine Auskunftspflicht.
- Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungs-bedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.
12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
- Diese AGB sowie die gesamte Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Nürnberg. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
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