Herstellerinformation Elektro- und Elektronikgeräte
(Information für von Herstellern für gewerbliche Nutzer)
Für uns als Hersteller ergeben sich aus dem Elektrogesetz eine Reihe von Anforderungen. Diesen Auflagen kommen wir gerne nach und haben im Folgenden für Sie wichtige Informationen zusammengestellt.
A. Altgeräteentsorgung
Es ist untersagt, die Altgeräte mit dem Siedlungsabfall zu entsorgen. Altgeräte sind Elektro- und Elektronikgeräte, welche zu Abfall geworden sind. Für diese Geräte gibt es Sammel- und Rückgabesysteme.
B. Batterien und Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
C. Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten
Um Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten zu schaffen, arbeiten wir mit mehreren qualifizierten Recyclingunternehmen zusammen. Wenn ein von uns hergestelltes Gerät zu einem Altgerät geworden ist und Sie es zurückgeben möchten, wenden Sie sich bitte via E-Mail an uns unter: qm@nmav.de
D. Löschung von personenbezogenen Daten
Wir weisen darauf hin, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, sämtliche personenbezogenen Daten von den zu entsorgenden Elektrogeräten zu löschen. Wir verweisen explizit auf die Gefahr der (auch unbewussten und ungewollten) Weitergabe persönlicher Daten auf Ihrem Altgerät.
E. Bedeutung „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.